Kurse und Prüfungsvorbereitungen
Zulassungsbedingungen
a) Berufserfahrung2 Jahre Praxis in Form einer Anstellung von mind. 80% als Hauswart oder Hauswartin:
Die Praxis muss nach Abschluss der Grundbildung erworben und bei der Anmeldung erreicht worden sein. Mit Kopien eines Arbeitszeugnisses oder einer Arbeitsbestätigung mit Pflichtenheft ist zu belegen, dass während der genannten Dauer in einem Pensum von mindestens 80% die Tätigkeit eines Hauswarts ausgeführt wurde. Ausbildungszeit und
Praktika werden nicht als Berufspraxis für die Zulassung anerkannt.
b) Zertifikate und Ausweise
European Computer Drivers Licence (ECDL) Base mehr Kursausweis als Berufsbildner/-in in Lehrbetrieben mehr Nothelferausweis und CPR mehr Fachbewilligung für den Umgang mit Pflanzenschutzmitteln in speziellen Bereichen mehr
Dokumentation der Hauswartung
Die Dokumentation der Hauswartung ist keine Zulassungsbedingung, sondern muss als Grundlage für den Prüfungsteil 6 eingereicht werden. Sie muss mit der Anmeldung eingereicht werden. Nachreichen der Dokumentation ist nicht möglich.