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Der Hauswart

Der Hauswart - Ein vielseitiger Beruf mit Zukunft

Der Hauswart - Haustechnik

Der Hauswart - Die Haustechnik ein wichtiger Bereich

Der Hauswart - Renigung

Der Hauswart -  Die Reinigung

Der Hauswart - Rechtskunde & Buchhaltung

Der Hauswart - Rechtskunde und Buchhaltung

Kurse und Prüfungsvorbereitungen

Zulassungsbedingungen

a) Berufserfahrung
2 Jahre Praxis in Form einer Anstellung von mind. 80% als Hauswart oder Hauswartin: 
Die Praxis muss nach Abschluss der Grundbildung erworben und bei der Anmeldung erreicht worden sein.  Mit Kopien eines Arbeitszeugnisses oder einer Arbeitsbestätigung mit Pflichtenheft ist zu belegen, dass während der genannten Dauer in einem Pensum von mindestens 80% die Tätigkeit eines Hauswarts ausgeführt wurde. Ausbildungszeit und
Praktika werden nicht als Berufspraxis für die Zulassung anerkannt. 

b) Zertifikate und Ausweise
European Computer Drivers Licence (ECDL) Base mehr  Kursausweis als Berufsbildner/-in in Lehrbetrieben mehr Nothelferausweis und CPR mehr  Fachbewilligung für den Umgang mit Pflanzenschutzmitteln in speziellen Bereichen mehr 

Dokumentation der Hauswartung
Die Dokumentation der Hauswartung ist keine Zulassungsbedingung, sondern muss als Grundlage für den Prüfungsteil 6 eingereicht werden. Sie muss mit der Anmeldung eingereicht werden. Nachreichen der Dokumentation ist nicht möglich.